Die Verherrlichung des Nationalsozialismus in Deutschland (1933–1945) oder dessen Verharmlosung ist in Deutschland ein Straftatbestand. Darunter fällt auch die Leugnung der begangenen Verbrechen.
Die Verharmlosung oder Verherrlichung beginnt bereits bei Vergleichen mit anderen Verbrechen oder dem Bestehen auf einzelnen Aspekten, die doch auf jeden Fall gut gewesen seien – wie der berüchtigte Bau der Autobahn oder die Aussage, dass Hitler abgesehen vom Holocaust doch ein guter Staatsmann gewesen sei.