Wir schließen uns der Definition von Radikalisierung an, die im PRIF Report des Leibniz-Instituts Hessische Kulturstiftung Friedens- und Konfliktforschung verwendet wird. Anschließend an die Definition des PRIF-Report des Leibniz-Instituts kann Radikalisierung wie folgt gefasst werden: „Radikalisierung als die zunehmende Infragestellung der Legitimation einer normativen Ordnung und/oder die zunehmende Bereitschaft, die institutionelle Struktur dieser Ordnung zu bekämpfen.“ Radikalisierung wird hier prozesshaft und funktional verstanden, während normative Konnotationen bewusst herausgelassen werden. Denn Radikalisierung an sich ist zunächst kein problematischer Vorgang; Beispielsweise ging auch der Einführung des Frauenwahlrechts ein Radikalisierungsprozess voran, der heute als selbstverständlicher Bildungsprozess angesehen wird.